Beschluss vom Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen - VerfGH 97/25.VB-1 und VerfGH 98/25.VB-1

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als un­zulässig zu­rückgewiesen.

Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen An­ordnung. 


1 2 3 4 5

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen