Beschluss vom Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen - Vf. 40-II-22

Vf. 40-II-22 DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF DES FREISTAATES SACHSEN IM NAMEN DES VOLKES Beschluss In dem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle auf Antrag des Abgeordneten André Barth und weiterer 35 Mitglieder des 7. Sächsischen Landtages, - Antragsteller - Verfahrensbevollmächtigte: 1) Prof. Dr. Michael Elicker, 2) Rechtsanwalt Dr. Joachim M. Keiler, Reisewitzer Straße 44, 01159 Dresden, hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen durch den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Matthias Grünberg, den Richter Andreas Wahl, die Richterinnen Simone Herberger, Elisa Hoven und die Richter Markus Jäger, Dirk Kirst, Klaus Schurig, Stefan Ansgar Strewe und Arnd Uhle am 6. Dezember 2024

2 beschlossen: Das Verfahren wird eingestellt. Gründe: Die Antragsteller wendeten sich mit ihrem am 21. Juni 2022 eingegangenen Antrag auf abs- trakte Normenkontrolle gegen mehrere Vorschriften des Gesetzes zur Errichtung eines Son- dervermögens „Corona-Bewältigungsfonds Sachsen“ (Sächsisches Coronabewältigungs- fondsgesetz) vom 9. April 2020, geändert durch Artikel 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Coronabewältigungsfondsgesetzes vom 23. März 2022. Die Antragsteller haben ihren Antrag mit Schreiben vom 9. Oktober 2024 wirksam zurückge- nommen. Die Entscheidung ist kostenfrei (§ 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG). gez. Grünberg gez. Wahl gez. Herberger gez. Hoven gez. Jäger gez. Kirst gez. Schurig gez. Strewe gez. Uhle

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