Beschluss vom Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen - Vf. 74-II-21 (HS)

Vf. 74-II-21 (HS) DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF DES FREISTAATES SACHSEN IM NAMEN DES VOLKES Beschluss In dem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle auf Antrag des Abgeordneten André Barth und weiterer 35 Mitglieder des 7. Sächsischen Landtages, - Antragsteller - Verfahrensbevollmächtigte: 1) Prof. Dr. Michael Elicker, 2) Rechtsanwalt Dr. Joachim M. Keiler, Reisewitzer Straße 44, 01159 Dresden, hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen durch den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Matthias Grünberg, den Richter Andreas Wahl, die Richterinnen Simone Herberger, Elisa Hoven und die Richter Markus Jäger, Dirk Kirst, Klaus Schurig, Stefan Ansgar Strewe und Arnd Uhle am 6. Dezember 2024

2 beschlossen: 1. Das Verfahren wird eingestellt. 2. Der Gegenstandswert wird auf Antrag des Verfahrensbevollmächtigten der Staatsregierung auf 30.000 EUR festgesetzt. Gründe: Die Antragsteller wendeten sich mit ihrem am 10. September 2021 eingegangenen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen mehrere Vorschriften der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung) vom 24. August 2021 (SächsGVBl. S. 815). Die Antragsteller haben ihren Antrag mit Schreiben vom 8. Oktober 2024 wirksam zurückge- nommen. Die Entscheidung ist kostenfrei (§ 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG). gez. Grünberg gez. Wahl gez. Herberger gez. Hoven gez. Jäger gez. Kirst gez. Schurig gez. Strewe gez. Uhle

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen