Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 K 2183/02

Tenor

1. Nach übereinstimmender Erklärung der Erledigung des Rechtsstreites in der Hauptsache werden die Kosten des Verfahrens dem Beklagten auferlegt.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf Euro 8.000.- festgesetzt.


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