Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 L 289/07

Tenor

1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 18. Juni 2007 gegen den Gebührenbescheid des Antragsgegners vom 1. Juni 2007 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf "bis zu 300,00 EUR" festgesetzt.


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