Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 M 23/09

Tenor

Auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers wird dem Voll-streckungsschuldner ein Zwangsgeld von 5.000 EUR für den Fall angedroht, dass er der ihm durch Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 11. September 2007 - 2 K 1574/05 -, auferlegten Verpflichtung zur Bewilligung der dem Kläger durch den Besuch der B. -D. -Schule für das Schuljahr 2005/206 entstandenen Kosten nicht binnen 10 Tagen nach Zustellung dieser Entscheidung nachkommt.

Die Kosten des Vollstreckungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Vollstreckungsschuldner.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.