Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 K 1657/06

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 26. Juni 2006 und des Widerspruchsbescheides vom 2. November 2006 verpflichtet, dem Kläger für die Zeit ab dem 28. Februar 2006 bis zum Ende des Schuljahrs 2005/2006 Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII in Form der Übernahme der Kosten der Beschulung durch die I. -Schule in N. zu bewilligen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden den Beteiligten jeweils zur Hälfte auferlegt,


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