Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 L 80/10

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die mit Bescheid des Antragsgegners vom 23. Februar 2010 ausgesprochene Überweisung in eine parallele Klasse wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.


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