Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 16 K 256/11.PVL

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Antragsteller und der Beteiligte zu 2. unter Umständen, die den im Zeitpunkt der Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens betreffend die Nutzung von privaten Elektrogeräten in Dienst- und Funktionsräumen des Justizzentrums Aachen vorliegenden entsprechen, zur gemeinsamen Beratung und Beschlussfassung mit jeweils drei Mitgliedern unter Vorsitz der Vorsitzenden des Richterrats zusammenzutreten haben.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.


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