Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 L 272/13

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 61,06 Euro festgesetzt.


1 23456789101112

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen