Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 L 217/14

Tenor

1.              Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller zum Masterstudiengang Architektur vorläufig ohne Auflagen zuzulassen.

              Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2.              Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.


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