Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 L 598/14

Tenor

1. Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der zum Aktenzeichen  8 K 828/14  erhobenen Klage hinsichtlich der in der Ordnungsverfügung vom 1. April 2014 enthaltenen Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und Abschiebungsandrohung anzuordnen, wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- € festgesetzt.


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