Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 L 913/15

Tenor

1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache Schülerfahrkosten für eine tägliche Hin- und Rückfahrt zur Städtischen Förderschule F.-----straße    in B.      mittels Taxi oder Mietwagen des günstigsten Anbieters an den Unterrichtstagen ab dem 2. November 2015 bis zum Ende des Schuljahres 2015/2016 über die im Bescheid der Antragsgegnerin vom 2. Oktober 2015 genehmigten 0,13 €/km hinaus zu bewilligen.

    Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.738,38 € festgesetzt.


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