Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 K 2398/14

Tenor

Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom        00.00.0000 verpflichtet, dem Kläger Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten für den Besuch der privaten I.    -Schule in N.               im Schuljahr 2014/15 ab dem 1. September 2014 bis zum Ende des Schuljahrs 2014/15 in Höhe von monatlich 1.400 € zu bewilligen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.


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