Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 7 L 758/20

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der am 19. Oktober 2020 erhobenen Klage gleichen Rubrums mit dem Aktenzeichen 7 K 2554/20 gegen die Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin vom 14. Oktober 2020 wird angeordnet, soweit dort unter Ziffer IV für öffentliche Vergnügungsstätten eine Sperrstunde für 24.00 Uhr angeordnet wurde.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


1 2 3

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen