Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 3 L 775/20

Tenor

1.Der Antragstellerin wird für das erstinstanzliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt aus Heinsberg gewährt.

2.Die aufschiebende Wirkung der von der Antragstellerin erhobenen Klage gleichen Rubrums ‑ 3 K 2166/20 - gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 7. Oktober 2020 (Entziehung der Fahrerlaubnis in der Probezeit und Zwangsgeldandrohung) wird angeordnet.

Der Führerschein ist der Antragstellerin herauszugeben.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

3.Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


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