Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 7 L 196/22

Tenor

1.              Die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums 7 K 634/22 gegen den Widerrufsbescheid der Antragsgegnerin vom 00.00.0000 wird wiederhergestellt.

              Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2.              Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.


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