Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 10 L 265/24.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums 10 K 721/24.A gegen die unter Ziffer 5. des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 21. März 2024 verfügte Abschiebungsandrohung wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.


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