Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 10 L 647/25.A

Tenor

Den Antragstellern wird Prozesskostenhilfe (...) bewilligt

Die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums 10 K 2365/25.A gegen die unter Ziffer 3. des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 1. Juli 2025 verfügte Abschiebungsandrohung wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.


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