Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 2 K 2545/98

Tenor

Der Beklagte wird unter Änderung des Bescheides der Bezirksregierung B. vom 4. Mai 1998 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. Mai 1998 verpflichtet, die mit Zahnarzt- rechnung vom 3. April 1998 geltend gemachten Aufwendungen für die Implantatversorgung als beihilfefähig anzuerkennen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.