Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 2 L 1206/04

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Abordnungsverfügung der Bezirksregierung Arnsberg vom 11. August 2004 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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