Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 12 K 29/05

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Beschlusses vom 14. Dezember 2004 sowie des hierzu ergangenen Bescheides des Bürgermeisters der Gemeinde F. vom 27. Dezember 2004 verpflichtet, die Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Rat der Gemeinde F. vom 26. September 2004 für ungültig zu erklären, die Feststellung aufzuheben und eine Neufeststellung anzuordnen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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