Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 8 L 699/09.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 07. Juli 2009 wird angeordnet.

Die Aufhebung der Vollziehung des Bescheids der Antragsgegnerin vom 07. Juli 2009 wird dergestalt angeordnet, dass der Antragsgegnerin aufgegeben wird, die Vollziehung der am 07. Juli 2009 angeordneten Abschiebung rückgängig zu machen, indem sie dem Antragsteller unverzüglich ermöglicht, auf Kosten der Antragsgegnerin in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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