Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 3 L 336/12

Tenor

Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen die (erneute) beschränkende Verfügung des Polizeipräsidiums I. vom 6. Mai 2012 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.


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