Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 8 L 228/13

Tenor

  • Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen

8 K 1424/13 anhängigen Klage der Klägerin gegen die

Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 18. Februar

2013 wird wieder hergestellt.

  • 2 Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 3 Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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