Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 11 L 587/13

Tenor

1.              Der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung einstweiligen Rechtschutzes wird abgelehnt.

2.              Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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