Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 4 L 85/15

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 74/15 gegen die der Beigeladenen von der Landrätin des Antragsgegners erteilten Genehmigungen vom 9. Dezember 2014 zur Errichtung und zum Betrieb von sechs Windenergieanlagen auf den Grundstücken G1 wird wiederhergestellt.Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers jeweils zur Hälfte sowie ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.


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