Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 4 L 1082/15

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 2428/15 gegen die dem Beigeladenen vom Bürgermeister der Antragsgegnerin erteilte Baugenehmigung vom 29. Juni 2015 wird angeordnet, soweit die Errichtung eines Carports an der nördlichen Grenze zum Grundstück des Antragstellers zugelassen wird.

              Die Antragsgegnerin und der Beigeladene tragen die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte und ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

              Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6 L 1707/18
7. Dezember 2018
6 L 1707/18 7. Dezember 2018

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