Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 2 L 1579/15

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben,

für den Antragsteller einen Platz im Rahmen der Einführungszeit für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen freizuhalten, bis über die Bewerbung des Antragstellers um Zulassung zur Einführungszeit für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens zu 2/3, der Antragsgegner zu 1/3.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis zu 25.000,- € festgesetzt.


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