Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 8 L 2816/17

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage im Verfahren 8 K 9058/17 gegen den Widerrufsbescheid des Beklagten vom 12. Oktober 2017 wird angeordnet bzw. wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auf 4000,- € festgesetzt.


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