Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 9 L 1479/25.A

Tenor

Der Eilbeschluss des Gerichts vom 3. November 2025 (9 L 1415/25.A) wird nicht abgeändert.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden gegeneinander aufgehoben.


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