Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 L 3211/04

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den Antragsteller am morgigen 26. Oktober 2004 abzuschieben.

Im übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner und der Antragsteller jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert wird auf Euro 1.250,- festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen