Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 L 1892/07

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller gegen den Festsetzungsbescheid des Antragsgegners vom 28. März 2007 und dessen Widerspruchsbescheid vom 30. Oktober 2007 wird hinsichtlich der für die Zeit vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 1999 geforderten Elternbeiträge angeordnet.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsteller tragen 45,7 %, der Antragsgegner trägt 54,3 % der Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 960,45 Euro festgesetzt.


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