Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 L 1933/08

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage (7 K 8413/08)

gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners

vom 13. November 2008 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.


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