Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 K 8618/08

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen, soweit sie auf die Aufhe-bung des Bescheides des beklagten Prüfungsamtes vom 21. September 2004 und seiner Widerspruchsentscheidung vom 22. März 2005 gerichtet ist, und im Übrigen als nicht begründet.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Prüfungsamt vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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