Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 14 L 1392/12.A

Tenor

Der Antragstellerin wird für das Verfahren im einstweiligen Rechts-schutz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt E aus C beigeordnet.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 5986/12.A der Antrag-stellerin gegen die Abschiebungsanordnung in Ziffer 2. des Be-scheides des Bun¬desamtes für Migration und Flüchtlinge vom 24.08.2012 wird ange¬ordnet.

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, der zuständigen Ausländer-behörde unverzüglich mitzuteilen, dass eine Abschiebung der An-tragstellerin nach Italien vorläufig bis zur Entscheidung in der Haupt-sache nicht durchgeführt werden darf.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Ge-richtskosten nicht erhoben werden.


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