Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 L 1613/12

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 6420/12 gegen die Zwangsgeldfestsetzung und erneute Androhung von Zwangsgeld mit Bescheid der Bezirksregierung E vom 9. August 2012 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.


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