Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 L 398/13

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.


123456789

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 2 S 143/18
12. Juli 2018
2 S 143/18 12. Juli 2018

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