Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 1172/13

Tenor

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, dem Beigeladenen nicht die Funktion der Referatsleitung im Referat III A 3 „Straßenbetrieb, Brücken und Tunnel, IT im Fachbereich“ zu übertragen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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