Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 627/15.A

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Klage 13 K 1509/15.A gegen die Abschiebungsandrohung unter Ziffer 2. des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 13. Februar 2015 aufschiebende Wirkung hat.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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