Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 14 L 1401/15

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin (14 K 2932/15) gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 19. März 2015 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.


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