Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 12 L 1619/16.A

Tenor

Der Antrag wird - einschließlich des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - mit der Maßgabe abgelehnt, dass die Antragsgegnerin vor einer Abschiebung der Antragsteller nach Bulgarien in Abstimmung mit den bulgarischen Behörden sicherzustellen hat, dass die Antragsteller dort eine gesicherte Unterkunft erhalten.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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