Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 29 L 383/19.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 29 K 280/18. A gegen die Abschiebungsanordnung in Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 2. Januar 2018 wird unter Abänderung des Beschlusses vom 9. März 2018 (29 L 86/18.A) angeordnet.

Die Aufhebung der Vollziehung der Abschiebungsanordnung in Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 2. Januar 2018 wird angeordnet. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, dem Antragsteller unverzüglich zu ermöglichen, auf Kosten der Antragsgegnerin in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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