Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 K 1926/18

Tenor

Es wird unter Aufhebung des Bescheides vom 25. Januar 2018 festgestellt, dass der Kläger im Zeitraum vom 0.0.2015 bis zum 00.0.2017 in einem Vollzeitdienstverhältnis gestanden hat.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


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