Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 K 5839/19

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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