Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 L 1774/20

Tenor

Der Beschluss vom 15. September 2020 wird im Tenor zur Entscheidung über die Kostentragungspflicht berichtigt und erhält folgende Fassung:

„Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens“


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