Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 L 1974/20

Tenor

Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen die in Ziffer 1 des Bescheides des Antragsgegners vom 1. Oktober 2020 verfügte Auflage der Änderung des Aufzugsweges wird insoweit wiederhergestellt, als die Streckenführung betreffend den Abschnitt „BAB 40 / AS 16 –Mülheim a.d. Ruhr – Styrum in FR Venlo – Kehrtwende vor der abgerissenen Eisenbahnbrücke der BAB 40 zurück über die BAB 40 bis AS 16 – Mülheim a.d. Ruhr – Styrum“ untersagt wird. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und der Antragsgegner je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen