Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 L 2335/21

Tenor

  • 1.

    Die aufschiebende Wirkung der am 26. Oktober 2021 erhobenen Klage 3 K 7298/21 gegen die der Beigeladenen erteilte Ausnahmegenehmigung der Antragsgegnerin vom 7. Oktober 2021 für die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonwiedergabegeräten und ähnlichen Geräten wird wiederhergestellt.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

  • 2.

    Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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