Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 5 L 180/22

Tenor

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes und der zugehörige Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe werden abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Verfahrenswert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


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