Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 21 K 5016/20

Tenor

Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 17.12.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Düsseldorf vom 28.07.2020 verpflichtet, dem Kläger Wohngeld in gesetzlicher Höhe für den Zeitraum vom 01.10.2015 bis zum 31.10.2016 zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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